<h1>EHESCHLIESSUNG</h1>

Für eine Trauung in der katholischen Kirche gilt: Einer der Partner muss katholisch getauft sein. Wenn einer der Partner gültig verheiratet war und geschieden ist, kann grundsätzlich keine kirchliche Trauung in der katholischen Kirche stattfinden.

Trauungen sollten frühzeitig (mind. 3 Monate vorher) im Pfarrbüro angemeldet werden. Falls einer der Ehepartner kein Christ ist und das Einverständnis des Bischofs eingeholt werden muss, sollte die Anmeldung noch früher erfolgen.

Zuständig für die Anmeldung und die Vorbereitung ist der Pfarrer des kirchlichen Wohnsitzes. Der Geistliche, der die Trauung vornehmen wird, führt zuvor ein persönliches Gespräch mit dem Brautpaar und füllt das Eheprotokoll aus.

Empfohlen wird den Brautleuten die Teilnahme an einem Ehevorbereitungskurs. Die Termine hierfür entnehmen Sie den im Pfarramt erhältlichen Flyern oder erfahren Sie direkt bei der Dekanatsgeschäftsstelle.

Zur Trauung sind folgende Urkunden erforderlich:

 

  • Personalausweis
  • Taufbescheinigung als Ledigennachweis (nicht älter als sechs Monate)
  • Evtl. Firmungszeugnis, wenn die Firmung nicht auf der Taufbescheinigung eingetragen ist
  • Bescheinigung über die standesamtliche Eheschließung 
  • Delegation (Erlaubnis des Pfarrers der Gemeinde, in der Sie sich trauen lassen möchten, wenn Sie von einem anderen Pfarrer begleitet werden)

 

Das Familienstammbuch bringen Sie bitte zur Trauung mit oder geben es im Pfarrbüro ab.

Wegen des Blumenschmuckes setzten Sie sich bitte mit dem zuständigen Mesner/Mesnerin in Verbindung. 

Wegen der musikalischen Gestaltung (Organistendienst) nehmen Sie mit dem Organisten der jeweiligen Gemeinde Kontakt auf. Eine individuelle musikalische Gestaltung ist möglich, muss aber in jedem Fall mit dem trauenden Geistlichen abgesprochen werden.

Bei einer katholischen Trauung sind zwei Trauzeugen vorgeschrieben.

Ökumenische Trauung 

Sie gehören einer anderen Konfession an als Ihr Partner, können sich nicht auf eine rein evangelische oder rein katholische Trauung einigen, wollen aber eine kirchliche Trauung? Dann ist eine „ökumenische Trauung“ vielleicht die Lösung für Sie.Hierbei entscheidet sich das Paar – je nachdem in welcher Kirche geheiratet werden soll – für eine katholische Trauung mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers oder für eine evangelische Trauung mit Assistenz eines katholischen Geistlichen. Braut und Bräutigam werden also nach den Glaubensgrundsätzen beider Religionen kirchlich getraut. 

Anmeldung zur ökumenischen Trauung 

Zur Trauung ist neben den oben genannten. Urkunden noch folgendes erforderlich:

  • Der Partner, welcher nicht der kath. Kirche angehört benötigt einen Ledigennachweis ( zu bekommen beim zuständigen Einwohnermeldeamt)
  • Dispens (Erlaubnis des Gemeindepfarrers, wenn ein Partner katholisch ist).
  • Wollen Sie sich in einer anderen Pfarrgemeinde vermählen, ist zumeist die Erlaubnis der jeweiligen eigenen Kirche notwendig 

Das Traugespräch

Das Traugespräch muss mit dem evangelischen und dem katholischen Pfarrer geführt werden, es kann auch nur ein Traugespräch mit beiden Pfarrern stattfinden. 

Der Ablauf der Trauung

Je nachdem wo Sie heiraten, findet die Zeremonie der entsprechenden Kirche Anwendung. Die Geistlichen werden aber gemeinsam den Gottesdienst gestalten.

 

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